Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)
 


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Downloads

Hier finden Sie PDF-Dokumente mit Checklisten, Personal­frage­bögen, Merkblätter. Alle Dateien und Formulare lassen sich per Mausklick herunterladen.


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Infothek

Recht / Wirtschaftsrecht 
Mittwoch, 15.04.2026

Google-Bewertungen löschen ohne Erlaubnis: Kritik rechtlich zulässig

Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, „den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden“, unterfällt dies dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 15.04.2026

Quarantäne auf der Kreuzfahrt: Muss Reiseabbruchversicherung zahlen?

Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 15.04.2026

Besteuerung von Influencern: Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force

2025 sorgten Schlagzeilen über möglichen Steuerbetrug durch Influencer bundesweit für Aufmerksamkeit. Das Finanzministerium Thüringen hat aktuell eine Broschüre veröffentlicht, in der dargestellt wird, was Influencer in Sachen Besteuerung ihrer Einnahmen zu beachten haben.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Mittwoch, 15.04.2026

Keine Gewerbesteuer einer GmbH aus Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an Projektgesellschaft

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 14.04.2026

E-Bike nach Sturz weiter genutzt – kein fahrlässiges Verhalten

Die bloße Möglichkeit eines Akkubrandes begründet keine Fahrlässigkeit. Ohne konkrete Hinweise oder erkennbare Schäden besteht keine Pflicht, ein E-Bike nach einem leichten Sturz fachmännisch überprüfen zu lassen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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